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GB Merenschwand Nr. 619-2 (3 1/2-Zimmerwohnung)

Betreibungsamt Muri+

Aarauerstrasse 30
5630 Muri
056 675 52 70
betreibungsamt@muri.ch
 

Beschreibung

Bekanntmachung der betreibungsrechtlichen Grundstücksteigerung

Schuldner
Beatrice Rosemarie Oetiker Humm, geb. 25.05.1967, von Hedingen ZH, Siebeneichenstrasse 1, 5634 Merenschwand

Steigerungsobjekt
LIG Merenschwand Stockwerkeinheit 619-2, E-GRID: CH509061885425, 3 1/2-Zimmerwohnung Nr. 2 im Obergeschoss, mit Nebenräumen, Siebeneichenstrasse 1, 5634 Merenschwand

Das Steigerungsobjekt wird durch den Schuldner bewohnt.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
CHF 954'000.00

Die Verwertung wird verlangt infolge: Pfändung

Steigerungstag
Donnerstag, 19. November 2026, 15:00 Uhr

(Anmeldung zwingend erforderlich: betreibungsamt@muri.ch)

Steigerungslokal
Refektorium, Schulhaus Kloster, 1. OG, 5630 Muri AG

Angaben zur Auflage
Auflegung der Steigerungsbedingungen nebst Lastenverzeichnis auf dem Betreibungsamt Muri+ vom Freitag 23. Oktober 2026 bis Montag, 02. November 2026

Rechtliche Hinweise
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist (08.10.2026) dem unterzeichneten Betreibungsamt Ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.

Eingabefrist: 08.10.2026

Betreibungsamt Muri+

 

Dokumente


 

Besichtigung

Donnerstag, 01. Oktober 2026, 14.00 Uhr
Dienstag, 27. Oktober 2026, 17.00 Uhr
(geführte Besichtigungen, nur nach Voranmeldung: betreibungsamt@muri.ch)

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