Navigieren in den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden

GB Beinwil am See Nr. 2356 (Einfamilienhaus)

Regionales Betreibungsamt Reinach

Kirchenbreitestrasse 47
5734 Reinach
062 765 12 41
ba@reinach.ch
 

Beschreibung

Grundpfandverwertung

Schuldner
Wolff Ulrich, Gartenstrasse 11, 5712 Beinwil am See

Pfandeigentümer
Wolff Ulrich, Gartenstrasse 11, 5712 Beinwil am See

Tag und Zeit der Steigerung
Dienstag, 01. Dezember 2026, im 09:00 Uhr

Steigerungslokal
Gemeindehaus, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach, Ratssaal, 1. Stock

Eingabefrist
07. Oktober 2026

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
21. Oktober 2026 – 30. Oktober 2026
Regionales Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach

Grundstück
GB Beinwil am See Nr. 2356, Einfamilienhaus, Gartenstrasse 11, 5712 Beinwil am See

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
CHF 1'659'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 (CHF 90'000.00 als Anrechnung am Kaufpreis und CHF 10'000.00 für die Eigentumsübertragung) zu leisten:

  1. durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Regionalen Betreibungsamtes Reinach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder
  2. bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000 bis maximal CHF 100'000 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG)
  3. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Regionales Betreibungsamt Reinach, 5734 Reinach, IBAN CH16 0900 0000 5000 6357 0, Vermerk: Verwertung GB Beinwil am See Nr. 2356 oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung, unter Verrechnung einer Gebühr von CHF 40.00, zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Ist die bietende Grundpfandgläubigerin eine dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehende Bank, so hat sie keine Anzahlung zu leisten.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 07. Oktober 2026 beim Regionalen Betreibungsamt Reinach, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Dokumente

GB Beinwil am See Nr. 2356 Schätzung.pdf [pdf, 9.4 MB]


Besichtigung

Dienstag, 27. Oktober 2026, um 09:00 Uhr
(Voranmeldung an ba@reinach.ch zwingend)

PDF drucken