GB Erlinsbach Nr. 160 (Wohnhaus mit Scheune)
Regionales Betreibungsamt Buchs
Steinachermattweg 2a
5033 Buchs
062 834 74 01
betreibungsamt@buchs-aargau.ch
Beschreibung
Betreibungsamtliche Grundstückverwertung
Betreibungsamt Buchs AG, Steinachermattweg 2a, 5033 Buchs
Im betreibungsamtlichen Pfändungsverfahren gegen den Schuldner:
Döbeli Yvonne, 04.09.1965, Aarauerstrasse 12, 5018 Erlinsbach AG
Tag und Zeit der Steigerung:
Mittwoch, 2. Dezember 2026, 14:00 Uhr, Gemeindesaal, Gysistrasse 4, 5033 Buchs
Eingabefrist:
13. Oktober 2026
Auflegung der Steigerungsbedingungen und nachgeführtes Lastenverzeichnis:
Ab Mittwoch, 28. Oktober 2026 bis Montag, 09. November 2026 beim Betreibungsamt Buchs AG, Steinachermattweg 2a, 5033 Buchs, während den Büroöffnungszeiten.
Grundstück:
Steigerungsobjekt: Wohnhaus mit Scheune (Rückbauobjekt), Aarauerstrasse 12, 5018 Erlinsbach AG, Grundstücknummer: 160, E-GRID: CH527675235221, Fläche: 852 m2, Plan-Nr. 56
Alleineigentum
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
Grundstück LIG Erlinsbach (AG) 160 CHF 1'016'000.00
Die Verwertung erfolgt infolge Pfändung.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar, mittels Bankcheck (lautend auf eine Schweizer Bank – kein Privatcheck) an die Order des Regionalen des Regionalen Betreibungsamtes Buchs AG oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstituts mit Sitz in der Schweiz zu Gunsten des Regionalen Betreibungsamtes Buchs (BGE 128 III 468) zu leisten. Davon dienen Fr. 5'000.00 zur Sicherung der Kosten für den Eigentumsübertrag und Fr. 45'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet.
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Buchs im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH53 0900 0000 5000 6600 8) lautend auf das Betreibungsamt Buchs, Vermerk: Anzahlung Versteigerung Döbeli Yvonne, oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100‘000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Versteigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretergemeinschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) in der revidierten Fassung vom 30. April 1997 sowie die dazugehörende revidierte Verordnung vom 10. September 1997 aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten Wert Steigerungstag, 23.09.2026 bis spätestens 13.10.2026 beim Betreibungsamt Buchs AG anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Buchs, 23.09.2026
Regionales Betreibungsamt Buchs
Dokumente
GB Erlinsbach Nr. 160 Schätzungsbericht.pdf [pdf, 3.4 MB]
Besichtigung
gemäss Vereinbarung mit dem Betreibungsamt Buchs AG. Besichtigungstermin wird später noch publiziert.