GB Seon Nr. 3452 Einfamilienhaus
Regionales Betreibungsamt Seon
Egliswilerstrasse 30
5703 Seon
062 775 09 25
betreibungsamt@seon.ch
Beschreibung
Steigerungspublikation
Schuldner
Suna Sadik, Pilatusstrasse 6a, 5703 Seon
Grundstück und Zugehör
Grundstück im Alleineigentum von Suna Sadik, geb. 17.03.1987
Gemeinde: 4209 Seon
Grundstück-Nr.: 3452
Lagebezeichnung: Breiterain
Fläche: 566 m²
Bodenbedeckung: Gebäude 178 m², Übrige befestigte Fläche 57 m², Gartenanlage 331 m²
Gebäude: Einfamilienhaus (Vers.-Nr. 859, 178 m²)
Adresse: Pilatusstrasse 6a, 5703 Seon
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuch.
Die Liegenschaft wird durch den Schuldner selbst bewohnt.
Betreibungsamtliche Schätzung
CHF 1'115'200.00
Mindestgebot
Es wird auf das Mindestgebot von CHF 800‘524.66 gemäss Ziff. 1 der Steigerungsbedingungen verwiesen.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers und des Grundpfandgläubigers.
Steigerungstag und Ort
Dienstag, 3. November 2026, um 14:00 Uhr, im Gemeinderatszimmer, 2. Stock, im Gemeindehaus Seon, Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon
Rechtliche Hinweise
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, CHF 100‘000.00 in bar oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu bezahlen.
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (CH92 0900 0000 5001 7802 0, lautend auf das Regionale Betreibungsamt Seon, Vermerk: Anzahlung Versteigerung Suna Sadik) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100'000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über Ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Dokumente
GB Seon Nr. 3452 Schätzungsbericht.pdf [pdf, 1.4 MB]
GB Seon Nr. 3452 Lastenverzeichnis.pdf [pdf, 251 KB]
GB Seon Nr. 3452 Steigerungsbedingungen.pdf [pdf, 284 KB]
GB Seon Nr. 3452 Grundbuchauszug.pdf [pdf, 998 KB]
Besichtigung
Dienstag, 29. September 2026, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 8. Oktober 2026, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Anmeldung via E-Mail mit Kontaktdaten (Firma, Name, Vorname, Telefon, Mail) an betreibungsamt@seon.ch erforderlich